Allgemeine Geschäftsbedingungen der ePrax GmbH
für Lieferungen, Leistungen und Softwarelizenzen (05/2018)
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A. Vertragliche Grundlagen
1. Geltungsbereich: Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Vertragsbeziehungen und vorvertraglichen Verhandlungen mit unseren Kunden, unabhängig von Art und Umfang der Leistung im Rahmen laufender und zukünftiger Geschäftsverbindungen.
2. Ausschließlichkeit: Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen unserer Vertragspartner oder Dritter sind nur gültig, wenn ePrax ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung zustimmt. Wenn Sie damit nicht einverstanden sein sollten, weisen Sie ePrax sofort schriftlich darauf hin. Für diesen Fall müssen wir uns vorbehalten, unsere Angebote zurückzuziehen, ohne dass uns gegenüber Ansprüche irgendwelcher Art erhoben werden können. Dem formularmäßigen Hinweis auf eigene Geschäftsbedingungen widersprechen wir hiermit ausdrücklich.
3. Vertragsschluss und Schriftform: Eine vertragliche Verpflichtung gehen wir grundsätzlich nur ein, wenn Art und Umfang von Leistung und Gegenleistung von beiden Seiten schriftlich festgelegt worden sind. Spätere mündliche Änderungen und Ergänzungen werden erst wirksam, wenn sie danach schriftlich bestätigt worden sind. Das Gleiche gilt für alle Willenserklärungen, insbesondere Beanstandungen, Mahnungen und Mängelrügen im Rahmen der Vertragsbeziehungen. Eine etwaige Abbedingung des Schriftformerfordernisses bedarf ihrerseits der Schriftform.
B. Überlassung von Software
4. Lizenz und Umfang der Nutzung: ePrax überträgt in ihrer Eigenschaft als Rechtsinhaberin dem Kunden das nicht weiter übertragbare und nicht ausschließliche Recht (Lizenz), die im Auftrag und/oder in der Rechnung spezifizierte Software bzw. Programme und das Dokumentationsmaterial während der vereinbarten Vertragszeit zu nutzen. Als vertragsgemäße Nutzung wird definiert: Einlesen von Instruktionen oder Daten eines Programms durch Eingabe am Terminal, durch Übertragung aus Speichereinheiten oder von Datenträgern in die vereinbarte Hardware zum Zwecke der Verarbeitung sowie Herstellung einer Kopie in maschinenlesbarer Form zur Datensicherung. Die Lizenz beinhaltet das Recht, Programme und Daten entsprechend folgenden Bedingungen zu nutzen:
a) Programme und Daten dürfen nur durch Sachkundige wie approbierte Ärzte oder Apotheker oder unter entsprechender Aufsicht und nur zu betriebsüblichen Abfragen genutzt werden.
b) Programme und Daten dürfen nicht bearbeitet oder verändert werden.
c) Ausdruck, Weitergabe und Vervielfältigung der Daten sind dem Benutzer mit Ausnahme des Ausdrucks einzelner Informationen zum im Apothekenoder Arztbetrieb üblichen Gebrauch nicht gestattet.
d) Andere als die hier aufgeführten Arten der Nutzung der Programme und Daten sind nicht erlaubt und damit unzulässig.
e) Der Benutzer kann das erworbene Nutzungsrecht nur mit Zustimmung von ePrax auf Dritte übertragen.
Einsatzbereich, Leistungsfähigkeit sowie alle anderen spezifischen Programmeigenschaften bestimmen sich nach dem beigefügten Dokumentationsmaterial oder Handbuch. Angaben in Prospekten und/oder Werbematerial sind unverbindlich, insbesondere weil die Produkte ständiger Anpassung unterliegen und sich die Angaben auch auf zukünftige Entwicklungen beziehen können. ePrax steht es frei, Produktänderungen vorzunehmen, soweit die Programmleistung dadurch nicht wesentlich verändert wird. Der Kunde erwirbt das Recht, die Software auf so vielen in einem lokalen Netz eingebundenen Arbeitsstationen oder durch so viele Nutzer oder für eine so grosse Benutzergruppe einzusetzen, wie im Auftrag und/oder in der Rechnung spezifiziert. Als Arbeitsstationen im Netz gelten auch zu dem Netz gehörende Heimarbeitsplätze, zeitweise ans Netz angeschlossene tragbare Computer. Dienen diese lediglich als Ersatz für im lokalen Netz eingebundene Arbeitsstationen, ist hierfür keine zusätzliche Arbeitsplatzlizenz erforderlich. Wird die vereinbarte Zahl überschritten, wird fehlerfreier Betrieb nicht gewährleistet.
5. Schutzrechte Dritter: ePrax stellt den Kunden von allen Ansprüchen frei, die gegen ihn in Zusammenhang mit der Nutzung der Software wegen Verletzung von Urheberrechten, oder sonstigen geistigen Eigentumsrechten erhoben werden, vorausgesetzt,
a) dass der Kunde ePrax unverzüglich über alle erhobenen Verletzungsvorwürfe unterrichtet,
b) der Kunde ohne Zustimmung von ePrax keine derartigen Ansprüche anerkennt,
c) der Kunde ePrax gestattet, alle Verhandlungen und Verfahren zu führen, und ePrax die notwendige Unterstützung gibt, wobei sämtliche Verhandlungs- und Verfahrenskosten zu Lasten von ePrax gehen.
Die vorstehende Verpflichtung entfällt, wenn die Urheberrechtsverletzung oder sonstige Rechtsbeeinträchtigungen darauf zurückzuführen sind, dass die Software oder Teile davon mit Geräten oder Programmen genutzt werden, die nicht von ePrax geliefert wurden bzw. deren kombiniertem Einsatz nicht zugestimmt wurde oder gegen die vorstehend unter Ziffer 4 aufgeführten Nutzungsbestimmungen verstoßen wurde. Die vorstehenden Bestimmungen regeln die gesamte Haftung von ePrax in Zusammenhang mit der Verletzung von Urheberrechten oder sonstigen geistigen Eigentumsrechten. Im Falle bereits erhobener oder zu erwartender Ansprüche aufgrund einer Verletzung von Urheberrechten oder sonstigen geistigen Eigentumsrechten kann ePrax auf eigene Kosten die Geräte oder Programme ändern oder austauschen, um eine Verletzung zu verhindern. Die Leistung des von ePrax gelieferten Softwaresystems darf dadurch nicht verringert werden. Wenn die Nutzung der Software oder Teile davon durch eine gerichtliche Entscheidung untersagt ist oder wenn nach Ermessen von ePrax eine Klage wegen Verletzung von Schutzrechten droht, kann ePrax unter Ausschluss aller anderen Rechte des Kunden nach ihrer Wahl und auf ihre Kosten
a) die Programme so ändern, dass sie keine Schutzrechte mehr verletzen;
b) dem Kunden das Recht verschaffen, die Systeme weiter zu nutzen;
c) die betreffenden Programme durch Programme ersetzen, die keine Schutzrechte verletzen und die entweder den Anforderungen des Kunden entsprechen oder gleichwertig mit den ersetzten Programmen sind;
d) die Programme oder Teile davon zurücknehmen und dem Kunden den (gegebenenfalls anteiligen) Kaufpreis abzüglich eines angemessenen Betrages für Nutzung und Wertverlust erstatten, vermindert um den dem Kunden hierdurch entstandenen Schaden.
6. Eigentum und Urheberrechte: Die dem Kunden überlassene Software verbleibt einschließlich der gesamten Dokumentation im Eigentum von ePrax. Unbeschadet der den Kunden überlassenen Rechte an Programmen und Daten einschließlich des jeweils dazugehörenden Dokumentationsmaterials bleibt ePrax Inhaberin aller Urheber- und Nutzungsrechte, auch wenn der Kunde sie verändert oder mit seinen eigenen Programmen und/oder denjenigen eines Dritten verbindet.
7. Zahlungen: Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind alle Zahlungen nach Erhalt der Lieferungen sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig. Die Höhe und die Konditionen der Lizenzgebühren richten sich nach der aktuellen Preisliste bzw. nach den gesondert getroffenen Vereinbarungen laut Auftrag oder Rechnung. Die Jahresgebühr für den Aktualisierungsdienst ist nach Erhalt der 1.Änderungslieferung zur Zahlung fällig. Schulung und Beratung werden dem Benutzer entsprechend aktueller Preisliste von ePrax gesondert berechnet. Preise verstehen sich ab Werk zzgl. Verpackungs- Versand- und Zustellkosten, soweit nicht ausdrücklich Pauschalpreise vereinbart sind. ePrax behält sich vor, bei einer Ankündigungsfrist von 6 Wochen den Preis an Kostensteigerungen anzupassen. Die Umsatzsteuer wird jeweils immer entsprechend der aktuellen Gesetzgebung angesetzt. Verzug tritt ohne Mahnung 30 Tage nach Lieferung ein, Verzugszinsen betragen 5% p.a. über dem jeweils gültigen Referenzzinssatz der Europäischen Zentralbank. Mahnkosten gehen zu Lasten des Benutzers. Für den Fall des Zahlungsverzuges steht es ePrax frei, bis zur vollständigen Zahlung die Lieferung von weiteren Leistungen einzustellen.
8. Pflichten des Kunden: Der Kunde ist verpflichtet, die Programme, Daten und das Dokumentationsmaterial im Rahmen des Möglichen gegen Missbrauch zu schützen. Der Kunde darf Kennzeichnungen, Copyrightvermerke und Eigentumsangaben von ePrax an den Programmen in keiner Form verändern. Der Kunde verpflichtet sich, bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, ePrax den durch die Verletzung obiger Bestimmungen entstandenen Schaden zu ersetzen.
9. Datenschutz: Dem Kunden ist bekannt, dass mit der Bestellung, Auftragsbearbeitung und Nutzung von Software verbunden ist, dass die für Lizensierung, Belieferung und Nutzung relevanten Kundendaten bei der ePrax verarbeitet und gespeichert werden. ePrax sichert zu, dass mit den Daten des Kunden gemäß den Bestimmungen der DSGVO umgegangen wird. Soweit ePrax bei der Vertragserfüllung sich Dritter bedient, wird ePrax diese ebenfalls zur Einhaltung dieser gesetzlichen Bestimmungen verpflichten.
10. Kündigung: Soweit nichts anderes geregelt, wird der Vertrag über die Lieferung von Aktualisierungsdiensten unbefristet abgeschlossen; er kann soweit nicht anders geregelt, schriftlich mit Dreimonatsfrist zum Jahresende gekündigt werden, erstmals in dem Jahr, das auf das Jahr der Erstlieferung folgt.
C. Gewährleistung und Haftung
11. Gewährleistung: ePrax übernimmt für eine Zeit von zwölf Monaten ab dem Zeitpunkt der Lieferung die Gewährleistung dafür, dass die Software hinsichtlich ihrer Funktionsweise im Wesentlichen der Beschreibung im Handbuch bzw. der Dokumentation entspricht. Eine Haftung für zugesicherte Eigenschaften besteht nur dann, wenn es sich um eine ausdrückliche Zusicherung handelt, die in schriftlicher Form erfolgt ist. ePrax weist darauf hin, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Computersoftware vollständig fehlerfrei zu erstellen. ePrax stellt Daten und Programme mit Sorgfalt und nach bestem Wissen bereit. Wegen der Fülle der Daten, der schnellen Entwicklung der medizinischwissenschaftlichen Forschung, der zahlreichen Veränderungen auf dem Arzneimittelmarkt und den gesetzlichen und berufsständischen Anforderungen können für Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben Gewährleistung und Haftung nur bedingt übernommen werden. Für die Vollständigkeit der erwähnten Arzneimittel oder die Löschung möglicherweise inzwischen aus dem Handel genommener Arzneimittel, Preis- und Kostenangaben sowie für den Fall, dass Fehler oder Unvollständigkeiten der Angaben auf fehlerhaften Daten Dritter beruhen, ist die Gewährleistung ausgeschlossen. Soweit von ePrax selbst erstellte Angaben und Bewertungen Fehler oder Unvollständigkeiten aufweisen, ist die Gewährleistung auf Fälle von grober Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt. Dem Kunden obliegt es, gewonnene Informationen vor allem bei neuen oder seltenen Arzneimitteln oder solchen, deren Anwendung vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte eingeschränkt ist, unter Berücksichtigung der Informationen dieser Behörde und des Herstellers kritisch zu hinterfragen. ePrax sichert zu, objektivierbare, vom Kunden gemeldete Datenfehler sobald wie möglich zu beseitigen. Der Kunde anerkennt, dass die Verfügbarkeit neuer Erkenntnisse mit Verzögerungen verbunden sein kann, die durch die Informationsbeschaffung, die Auswertung, die Datenentwicklung, die Herstellung und den Rhythmus der Auslieferung des Änderungsdienstes bedingt sind. Eine Gewähr für den fehlerfreien Lauf der Programme in jeder denkbaren Systemkonstellation kann nicht übernommen werden. Bei erheblichen Programmfehlern kann ePrax das Programm nach eigener Wahl durch Herausgabe einer verbesserten Version oder durch Hinweise zur Beseitigung oder Umgehung der Auswirkungen des Fehlers nachbessern; bei Fehlschlagen der Nachbesserung kann der Benutzer innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist Minderung oder Rückgängigmachung des Vertrags verlangen. Für Programm- und Datenlizenzen, für die vom Kunden kein Änderungsdienstvertrag abgeschlossen ist, ist die Gewährleistung ab Herausgabe einer aktualisierten Version durch ePrax ausgeschlossen. ePrax gewährleistet die Lieferung einwandfrei lesbarer Datenträger, soweit nicht Umstände eintreten, die von ePrax nicht zu vertreten sind. Der Kunde sichert zu, den Aktualisierungsdienst unverzüglich einzuspielen und auftretende Mängel an ePrax unverzüglich schriftlich zu melden. Sofern vom Kunden 10 Werktage nach Erhalt keine Mängelmeldung vorliegt, gilt der Aktualisierungsdienst als einwandfrei geliefert. Im rechtzeitig gemeldeten Mängelfalle wird ePrax die Lieferung umgehend kostenfrei nachbessern. Ist trotz zweifacher Nachbesserungsversuche das Einspielen des Datensatzes nicht möglich, so kann der Kunden den Vertrag über die Änderungslieferungen kündigen, sofern er den einwandfreien, standardmäßigen Betrieb seiner Hard- und Software, insbesondere auch der Laufwerke nachweisen kann. Anspruch auf Schadenersatz, soweit ePrax nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat, besteht seitens des Kunden nicht. ePrax haftet für sonstige direkte Schäden, sofern ePrax grob fahrlässiges Verhalten oder Vorsatz nachgewiesen werden kann. Für Mangelfolgeschäden ist die Haftung in jedem Fall ausgeschlossen. Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Eine verschuldensunabhängige Haftung von ePrax im Rahmen des § 538 Abs.1 des Bürgerlichen Gesetzbuches wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Verjährungsfrist für nicht wesentliche Vertragsverletzungen wird auf zwei Jahre begrenzt.
D. Nebenbestimmungen
12. Rechtswahl, Erfüllungsort und Gerichtsstand: Die gesamten Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (UNCITRAL) wird ausdrücklich ausgeschlossen. Erfüllungsort für Lieferungen und Leistungen ist diejenige Stelle, die vertraglich als Erfüllungsadresse vereinbart ist, im Zweifel der Sitz von ePrax. Erfüllungsort für Zahlungen ist der Ort der in der Rechnung angegebenen Zahlstelle. Gerichtsstand für beide Teile ist der Sitz von ePrax. ePrax ist jedoch berechtigt, nach ihrer Wahl eigene Ansprüche an den Gerichtsstand unseres Partners geltend zu machen. Ist der Vertragspartner von ePrax kein Vollkaufmann, gilt die gesetzliche Regelung. 12. Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Klauseln dieser Vertragsbedingungen oder daneben etwa abgeschlossene individuelle Vereinbarungen ganz oder teilweise ungültig sein, berührt das die Wirksamkeit der übrigen Klauseln nicht. Die unwirksame Klausel wird durch eine andere ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt und ihrerseits wirksam ist.